Wir verstehen uns als Dienstleister und bieten ein breitgefächertes Leistungsangebot für Kreditinstitute im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir kennen das Geschäft des Kreditinstitute und kümmern uns um ihre Rechtsprobleme. Die Mitarbeiter der Banken und Sparkassen werden durch unsere Arbeit bestmöglich entlastet und fachkundig unterstützt. Unsere Mandanten, von der Großbank bis zur regional verwurzelten Sparkasse, profitieren von unserer institutsübergreifenden Kenntnis der Verhältnisse.
Beratung Wir beraten Kreditinstitute im Einzelfall oder ständig im Rahmen von Beratungsverträgen in allen Fragen des Bankrechts. Selbst Kreditinstitute mit eigenen Justitiaren schätzen unseren Rat, der durch Praxiserfahrung geprägt ist.
Prozeßvertretung Wir vertreten die Interessen von Kreditinstituten bundesweit vor allen deutschen Zivilgerichten, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs. In Verfahren vor dem Bundesgerichtshof arbeiten wir mit beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälten zusammen, die im Bankrecht besonders qualifiziert sind. Gerichtstermine werden von uns regelmäßig persönlich wahrgenommen.
Inkasso Wir übernehmen den Forderungseinzug und die Zwangsvollstreckung titulierter Forderungen. Durch engagierte Verfolgung der Forderung erreichen wir überdurchschnittliche Ergebnisse.